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Afrika

Tschad

Offizieller Name des Staates

Republik Tschad.

Hauptstadt

N'Djaména.

Geographie

Der Tschad grenzt im Norden an Libyen, im Westen an Niger, Nigeria und Kamerun, im Süden an die Zentralafrikanische Republik und im Osten an den Sudan. Die landschaftliche Vielfalt reicht von äquatorialen Wäldern bis hin zu den trockensten Wüstengebieten der Erde. Der Tschad-See ist je nach Wasserstand zwischen 25.000 und 10.000 qkm groß. Die Flüsse Chari, Logone und Bahr Salamat im Süden des Landes sind oft ausgetrocknet. Das Tschad-Becken ist von Bergen und dem zentralafrikanischen Plateau umgeben. Im Osten steigt die kristalline Ovaddai-Bergkette bis auf 1500 m an. Im Nordosten erheben sich die rosafarbenen Höhen des Ennedi und im Norden die vulkanische Tibesti-Bergkette, die überwiegend aus kahlem Fels, Schluchten und Tälern besteht. Der Streit mit Libyen um den Aozou-Streifen im Norden des Landes wurde vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag zugunsten des Tschad entschieden.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1960. Neue Verfassung seit Dezember 2023. Nationalversammlung mit 155 Mitgliedern. Unabhängig seit 1960 (ehemalige französische Kolonie).

Staatsoberhaupt

Übergangspräsident: Mahamat Idriss Déby, seit Oktober 2022.

Regierungschef

Succès Masra, seit Januar 2024.

Elektrizität

220/380 V, 50 Hz.

Zeitzone

Der Tschad ist ein staubiges und sonnenverbranntes Land südlich der Sahara, im Herzen von Afrika, das immer wieder mit Konflikten zu kämpfen hat. N'Djamena ist die freundliche, lockere Hauptstadt, in deren zentralem Markt das Feilschen um afrikanische Waren besonders viel Spaß macht. Der Tschadsee war einst der größte Süßwassersee der Welt und er ist trotz langsamer Schrumpfung durch den Klimawandel und höheren Wasserbedarf noch immer ein unvergesslicher Anblick. Seine wirtschaftliche Bedeutung ist weiterhin enorm, denn er versorgt Millionen von Menschen in den umliegenden Ländern mit Wasser. Zwar ist der Tschad eines der ärmsten Länder Afrikas, seine Landschaft aber, die von Wüste im Norden bis hin zu fruchtbarem Ackerland im Süden reicht, ist atemberaubend.

Anreise mit dem Flugzeug

Von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus gibt es keine Direktflüge in den Tschad. Air France (AF) fliegt von Paris nonstop nach N'Djamena. Zubringerflüge nach Paris sind ab Frankfurt/M., Wien und Zürich mit Air France (AF) sowie den jeweiligen nationalen Fluggesellschaften möglich. Ethiopian Airlines (ET) fliegt u.a. von Frankfurt/M. via Addis Abeba nach N'Djamena. Turkish Airlines (TK) bietet Flüge in den Tschad u.a. ab Frankfurt/M., Wien und Zürich via Istanbul an.

Flugzeiten

Frankfurt/M. - N'Djamena: 11 Std. 15 Min.; Wien - N'Djamena: 14 Std. 5 Min.; Zürich - N'Djamena: 11 Std. 45 Min. (Die Reisezeiten variieren, je nach Länge der Aufenthalte und Anzahl der Zwischenstopps.)

Ausreisegebühr

Ca. 8 € (5.000 CFA Fr) Touristensteuer und ca. 5 € (3.000 CFA Fr) Sicherheitsgebühr werden am Flughafen bei Abflug aus dem Tschad erhoben. Davon ausgenommen sind Studenten sowie Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen.  

Anreise mit dem Pkw

Es bestehen Verbindungsstraßen zu Libyen, Kamerun, Niger, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik. Die Grenzen zu Libyen, Nigeria und zur Zentralafrikanischen Republik sind derzeit geschlossen. Die Grenzübergänge mit Kamerun und Niger werden stark kontrolliert. Fernbusse: Minibusse und Buschtaxis verkehren zwischen N'Djaména und Kousséri in Kamerun. Maut: Die Straßennutzung ist im Tschad nicht gebührenpflichtig. Unterlagen: Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.  

Anreise mit der Bahn

Im Tschad ist kein Schienennetz vorhanden.  

Unterwegs mit dem Flugzeug

Derzeit werden im Tschad keine Inlandlinienflüge durchgeführt. Chad Travel and Tours bietet jedoch Charterflüge im Land an.  

Unterwegs mit dem Auto/dem Bus

Das Straßennetz ist dürftig und kaum ausgebaut. Für sämtliche Präfekturen des Landes sind Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden. Vor allem im Norden und Zentrum des Landes hat die Regierung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es kaum Unterkünfte, Lebensmittel und Kraftstoff gibt. Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeugkolonnen von der libyschen Grenze über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena sowie von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Fahrten in den Nordosten des Landes sind nur mit ortskundigen Führern erlaubt. Reisen im Kovoi ist empfehlenswert. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeiten vermieden werden. Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen. Tankstellen: Eine flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff ist nicht gewährleistet. Bei Überlandfahrten ist es ratsam Kraftstoff in Kanistern mitzuführen.

Rechtsverkehr/Linksverkehr

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Zustand der Straßen

Das Straßennetz ist allgemein in einem schlechten Zustand. Asphaltiert sind nur ca. 270 km; die übrigen Straßen sind Schotterpisten. Außerhalb von N'Djamena sind Autofahrten praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Insbesondere im Süden sind die Straßen während der Regenzeit (Mitte Juni bis Mitte September) oft nicht passierbar. In ländlichen Gebieten ist mit Vieh auf der Straße zu rechnen.

Autovermietung

Mietwagen sind in N'Djamena am Flughafen und in der Stadt erhältlich. Die Mietpreise sind hoch. Bei der Anmietung ist eine von der Botschaft ausgestellte Reisegenehmigung vorzulegen. Das Mindestalter für Fahrer liegt i.d.R. bei 25 Jahren.

Taxi

Innerhalb der Städte verkehren Taxis zu Einheitspreisen. Die Taxifahrer erwarten ca. 10 % Trinkgeld.

Vorschriften

Verkehrsbestimmungen: - Promillegrenze: 0,8 ‰; - Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben; - Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt; - Helmpflicht für Motorradfahrer. Geschwindigkeitsbeschränkungen: - innerorts: 50 km/h.

Dokumentation

Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich. An der Grenze sollte eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.  

Unterwegs in der Stadt

Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut. Taxis und Minibusse sind verfügbar.  

Vor Ort unterwegs mit der Bahn

Im Tschad gibt es keinen Schienenverkehr.  

Nationalitäten

Reisepass erforderlich Visum erforderlich Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein.

Anmerkung zum Reisepass

Für Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die am besten zusammen mit dem Visum beantragt werden sollten (Ausstellung im Land nicht garantiert). Bei Einreise auf dem Landweg muss die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Zusätzlich zum Visum ist eine Reiseerlaubnis (Autorisation de circuler) erforderlich.

Kosten

Deutschland, Österreich Touristen- und Geschäftsvisum: 100 € (Aufenthalt bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise).   Schweiz Touristen- und Geschäftsvisum: 110 CHF (einmalige Einreise) 160 CHF (mehrmalige Einreise)  

Visaarten und Kosten

Touristenvisum, Transitvisum (für einen Aufenthalt von max. 48 Stunden).

Gültigkeit

Maximal 3 Monate, Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen.

Transit

Ein Transitvisum beantragen können Reisende, die innerhalb von 48 Std. mit demselben oder nächsten Flugzeug weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können.  Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antrag erforderlich

a) 2 Antragsformulare. (b) 2 identische Passfotos. (c) Reisepass, der mindestens 6 Monate nach der Ausreise aus dem Tschad gültig ist und mit mindestens einer freien Seite. (d) Reisedokumente, Hotelreservierung oder Besuchsadresse und Geldmittelnachweis. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck). (g) Formulaire de Demande de l’Autorisation de Circuler. Geschäftsreisen zusätzlich: (g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma auf Englisch oder Französisch mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme. (h) Einladungsschreiben des tschadischen Unternehmens auf Englisch oder Französisch. Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Bearbeitungsdauer

5 Werktage plus Postweg. Transitvisum: 2-15 Werktage.

Gesetzlich vorgeschriebene Registrierung

Touristen müssen vor der Einreise auf dem Landweg eine vom Visumantrag separate Reiseerlaubnis für die zu besuchenden Präfekturen bei der Botschaft beantragen. Nicht betroffen sind Mitglieder organisierter Gruppenreisen. Bei der Einreise über den Flughafen N'Djamena ist außerdem darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist dann innerhalb von 24 Stunden nachzukommen. Viele Reisende werden dazu aufgefordert, sich in jeder Stadt des Landes, in der sie sich aufhalten, neu zu registrieren.

Benötigte Dokumente bei der Einreise

(a) Nachweis einer Gelbfieberimpfung. (b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere. (c) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Ausreisegenehmigung

Alle Reisenden, deren Aufenthalt im Land mehr als 24 Stunden beträgt, benötigen eine Ausreiseerlaubnis.

Reisepassinformationen

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Ausreise gültig sein.

Visainformationen

Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder. Zusätzlich zum Visum ist eine Reiseerlaubnis (Autorisation de circuler) erforderlich.

Impfungen

Impfung benötigt Beleg erforderlich
Essen & Trinken 4 -
Malaria 3 -
Typhus & Polio Ja -
Cholera 2
Gelbfieber 1 Ja

Übersicht

Die medizinische Versorgung ist besonders im Norden des Landes unzureichend. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit Notrückführung wird dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Anmerkungen Impfungen

[1] Ein Impfschutz gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über 9 Monate alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere, die im Tschad den Flughafen nicht verlassen. Unabhängig von den offiziellen Bestimmungen wird allen Reisenden, die über ein Jahr alt sind, Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da der Tschad als Land mit Gelbfieber-Infektionsgebieten gilt. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. [3] Malariarisiko besteht das ganze Jahr über in allen Landesteilen. Die vorherrschende gefährlichere Form Plasmodium falciparum soll gegen Chloroquin resistent sein. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte ebenfalls abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren. Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Andere Risiken

Bilharziose-Erreger kommen in manchen Teichen und Flüssen vor allem im Süden vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt landesweit vor. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz und bei besonderer Exposition eine Impfung. Im August 2023 kam es zu einer erhöhten Inzidenz von Dengue-Fieber in Abéché in der Provinz Ouadaï/Wadai. Vor allem im Süden tritt die durch Insekten verursachte Filariose auf. Reisende reduzieren die Übertragungsgefahr, wenn sie einen wirksamen Insektenschutz benutzen. Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist weit verbreitet und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Die Leishmaniose kommt landesweit vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel. Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen von Dezember bis Mai in den ländlichen Gebieten vor allem im Süden vor. Um sich zu schützen, sollte man sich impfen lassen und große Menschenansammlungen meiden. Es besteht landesweit ein erhöhtes Infektionsrisiko für die Schlafkrankheit, die durch Mücken übertragenen wird. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zeckenbissfieber kommt landesweit vor. Schutzmaßnahmen sind hautbedeckende Kleidung und Insektenschutzmittel.

Währung

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr. Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Tschad. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kreditkarten

Visa und teils auch Mastercard werden in geringem Umfang in der Hauptstadt akzeptiert. Mit der Kreditkarte ist es möglich, am Bankschalter Geld abzuheben. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.  

Geldautomaten

Bankkarten Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann nur an Geldautomaten in N’Djamena Geld abgehoben werden. Außerhalb von N'Djamena gibt es kaum Geldautomaten. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Tschad nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Bank

Mo-Do und Sa 07.00-13.00 Uhr, Fr 07.00-11.00/12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Unbeschränkte Einfuhr der Landeswährung, deren Ausfuhr ist auf 25.000 CFA Fr beschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Einfuhr, abzüglich der Umtauschbeträge.

Geldwechsel

Die Mitnahme von Euro oder US-Dollar ist empfohlen, da diese am einfachsten umzutauschen sind. Der Rücktausch außerhalb der CFA-Franc-Zone ist nur zu sehr ungünstigen Kursen möglich.

Währungen

Code Symbol Wechselkurse (ohne Gewähr)
XOF 1 EUR = 655.96
1 CHF = 655.96
1 USD = 655.96
EUR 1 EUR = 655.96 €
1 CHF = 655.96 €
1 USD = 655.96 €
USD US$ 1 EUR = 655.96 US$
1 CHF = 655.96 US$
1 USD = 655.96 US$

Überblick

Amtssprachen sind Französisch und Arabisch. Im Norden wird viel Arabisch gesprochen, im Süden Sara. Außerdem über 120 regionale Sprachen und Dialekte, die größten Stammesgruppen im Norden (überwiegend islamisch) sind die Nare-Araber, Toubou, Fulani, Haussa, Kanembou, Boulala und Wadai; im Süden (überwiegend christlich) die Baguirmi, Kotoko, Sara, Massa and Moundang.

01.01.2024 Neujahr

01.04.2024 Ostermontag

23.04.2024 Nationaler Feiertag

01.05.2024 Tag der Arbeit

25.05.2024 Befreiungs Afrikas (Jahrestag der Gründung der OUA)

11.08.2024 Unabhängigkeitstag

01.11.2024 Allerheiligen

28.11.2024 Tag der Republik

01.12.2024 Tag der Freiheit und der Demokratie

25.12.2024 Weihnachten

Die angegebenen Daten für islamische Feiertage sind nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich daher von Jahr zu Jahr.

Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, ist es Muslimen von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt zu essen, zu trinken oder zu rauchen, wodurch es zu Unterbrechungen oder Abweichungen im normalen Geschäftsablauf (u. a. reduzierte Öffnungszeiten von Geschäften und Behörden) und deshalb zu Einschränkungen für Reisende kommen kann.

Viele Restaurants außerhalb der Hotels sind tagsüber geschlossen, und der Genuss von Alkohol und Zigaretten ist nur eingeschränkt möglich bzw. z. T. sogar strikt verboten, auch für nichtmuslimische Urlauber. In Hotelanlagen muss damit gerechnet werden, dass Mahlzeiten und Getränke während des Ramadan nur im Hotelrestaurant bzw. auf dem Zimmer eingenommen werden dürfen.

Reisende sollten mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen rechnen.

Einige Unterbrechungen können auch während des Eid al-Fitr auftreten. Dieses Fest, ebenso wie das Eid al-Adha, hat keine bestimmte Zeitdauer und kann je nach Region 2-10 Tage dauern.

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Tschad eingeführt werden (Personen ab 18 J.): 400 Zigaretten oder 2 Stangen à 10 Packungen mit jeweils 20 Zigaretten oder 125 Zigarren oder 500 g Tabak; 3 l Wein (max. 3 Flaschen); 1 l (max. 1 Flasche) mit Wein oder Spirituosen oder Rum oder Brandy; 500 g Schmuck für den persönlichen Bedarf; Gegenstände des täglichen Bedarfs.

Verbotene Exporte

  Wer im Tschad gekaufte kunsthandwerkliche Güter ausführen möchte, benötigt dafür im  Einzelfall eine Genehmigung. Diese muss beim Tourismusministerium beantragt werden.  Pflanzen und Tierarten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) geschützt sind, dürfen nicht ausgeführt werden,  auch wenn man sie im Tschad kaufen kann.   Weitere Informationen sind vom tschadischen Zoll erhältlich.
Botschaft der Republik Tschad
Avenue d'Aïre 40
Genf
Switzerland
+41 (0)22 340 59 20.
http://www.ambassade-mission-tchad.ch
http://www.ambassade-mission-tchad.ch

Mo-Do 09.00-12.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 Uhr.


Honorarkonsulat der Republik Tschad

(Mit Visumerteilung.)


Hauptplatz 10
Wilhelmsburg
Austria
+43 (0)2755 72 20.

Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.


Botschaft der Republik Tschad

(Auch für Österreich zuständig.)


Lepsiusstraße 114
Berlin
Germany
+49 (0)30 31 99 16 20.
http://www.ambatchadberlin.de
http://www.ambatchadberlin.de

Mo-Do 09.00-15.00 Uhr, Fr 09.00-13.00 Uhr.


Geschäftsetikette

Französische Sprachkenntnisse sind unerlässlich, da es keine professionellen Übersetzer gibt. Die beste Zeit für Geschäftsreisen sind die Monate November bis Mai.Geschäftszeiten: Behörden: Mo-Do 07.00-15.30 Uhr, Fr 07.00-12.00 Uhr.

Geschäftskontakte

Chambre de Commerce, d' Industrie et d'Agriculture (Industrie-, Handels- und Landwirtschaftskammer)13 Avenue du Colonel Moll, BP 458, N'DjaménaTel: 52 52 64.

Telefon

Selbstwahlferndienst. Manchmal müssen die Gespräche über die Vermittlung geführt werden.

Mobiltelefon

GSM 900. Der Sende-/Empfangsbereich für Mobilfunk beschränkt sich auf die Umgebung von N'Djaména. Netzbetreiber sind Celtel Tchad (Internet: www.td.celtel.com/fr/index.html oder www.msi-cellular.com) und Libertis, eine Tochter von Tchad Mobile SA. Roaming-Verträge bestehen mit Mobilfunkgesellschaften u.a. aus Deutschland und der Schweiz. Der Sende-/Empfangsbereich beschränkt sich hauptsächlich auf die großen Städte im Süden des Landes.

Internet

Öffentlichen Internet-Zugang gibt es in N'Djaména.

Post

Luftpost nach Europa ist ca. eine Woche unterwegs. Öffnungszeiten der Postämter: Mo-Fr 07.00-11.30 Uhr; Sa 15.30-18.30 Uhr; So 07.30-11.00 Uhr.

Radio

Da sich der Einsatz der Kurzwellenfrequenzen im Verlauf eines Jahres mehrfach ändert, empfiehlt es sich, die aktuellen Frequenzen direkt beim Kundenservice der Deutschen Welle (Tel: (+49) (0228) 429 32 08. Internet: www.dw-world.de) anzufordern.

Tibesti-Berge

Die erstaunliche Gegend der Tibesti-Berge ist voll schroffer Abgründe und Felswände. Während der großen Entdeckerwelle im 19. Jahrhundert blieb die Region für Fremde geschlossen. Bis heute ist das Gebiet schwer zugänglich und touristisch nicht gut erschlossen.

 

 

Der Zakouma-Nationalpark

Der Zakouma-Nationalpark besteht aus einer großen Ebene, die von Nord nach Süd vom Bahr Salamat und seinen Nebenflüssen durchzogen wird.

N'Djamena

Das historische Viertel von N'Djamena und die täglich stattfindenden Märkte sind besonders interessant. Das Museum zeigt Ausstellungsstücke der Sar-Kultur aus dem 9. Jahrhundert.

Überblick

Teppiche, verzierte Kalebassen, Messer, Tonwaren und Messingtiere. Öffnungszeiten der Geschäfte: Mo-Sa 09.00-12.30 und 16.00-19.30 Uhr. Die Lebensmittelgeschäfte haben Sonntag vormittags geöffnet. Der Markt der Hauptstadt ist von 07.30 Uhr bis zum Sonnenuntergang geöffnet.

Einleitung

Das Nachtleben ist auf N'Djamena und die größeren Städte beschränkt.

Übersicht

In N'Djamena gibt es eine gute Auswahl an Restaurants, es wird hauptsächlich französische und afrikanische Küche serviert. Bei Restaurants außerhalb der großen Städte und Essensstände auf Straßenmärkten ist Vorsicht geboten. Die Lebensmittelversorgung unterliegt häufigen Engpässen. Alkoholische Getränke sind in den nicht-muslimischen Stadtteilen von N'Djamena erhältlich.

Religion

Moslems (51 %), Christen (35 %, vorwiegend Katholiken) sowie 7 % Anhänger von Naturreligionen und 7 % andere.

Soziale Verhaltensregeln

Die Bekleidung ist zwanglos, aber im Einklang mit den Vorschriften des Islam zurückhaltend. Vor allem in den Städten wird eine strenge Geschlechtertrennung praktiziert. Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Mit der linken Hand wird kein Essen angenommen oder überreicht. Das Zeigen der Fußsohlen wird als Beleidigung aufgefasst. Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift wird in jedem Ort unterschiedlich streng gehandhabt. Im Extremfall kann Fotografieren ohne Erlaubnis zu Festnahme sowie Beschlagnahme der Kamera führen. Trinkgeld: 10% ist üblich. US-Dollar werden gerne angenommen.

Beste Reisezeit

Heißes Tropenklima mit regional unterschiedlichen Temperaturen. Die Regenzeit im Süden dauert von Mai bis Oktober, in der Landesmitte von Juni bis September. Im Norden sind das ganze Jahr über geringfügige Niederschläge möglich. In der Trockenzeit ist es oft windig und abends kühler.

Grafiken

Klima

Vorwahl

+235

Fläche(qkm)

1284000

Bevölkerung

16.425.864

Bevölkerungsdichte(pro qkm)

9

Bevölkerung im Jahr

2020

Mitglied der EU

No

Hauptnotrufnummer

17
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