Wichtiges & Wissenswertes
Hier finden sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie finden nicht, was Sie wissen möchten. Dann rufen Sie uns an unter +41 71 626 85 85 oder senden Sie uns Ihre offene Frage auf info@mittelthurgau.ch.
Rund um die Buchung
Sie buchen Ihre Reise in der Rubrik «Alle Reisen». Wenn Ihre Online-Buchung abgeschlossen ist, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung/Rechnung mit allen Informationen zum weiten Vorgehen.
Ja. Sie buchen in der Rubrik «Alle Reisen» und wählen Ihre gewünschte, verfügbare Kabine im Buchungsverlauf.
Ja, sie ist ebenso verbindlich wie eine telefonische oder persönliche Buchung. Es gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der Reisebüro Mittelthurgau Fluss- und Kreuzfahrten AG.
Dafür machen Sie einen Eintrag in die Rubrik «Kundenwunsch/Bemerkungen» am Schluss des Buchungsprozesses. Wir bemühen uns, Ihren Wunsch zu realisieren.
Dafür machen Sie einen Vermerk in die Rubrik «Kundenwunsch/Bemerkungen» am Schluss des Buchungsprozesses.
Ja. Bitte machen Sie einen Vermerk in der Rubrik «Kundenwunsch/Bemerkungen» am Schluss des Buchungsprozesses. Ab der zweiten Rechnungsadresse erheben wir eine Auftragspauschale von CHF 30.00.
Bei Online-Buchung auf mittelthurgau.ch und als Mitglied des Excellence-Reiseclubs zahlen Sie keine Auftragspauschale. Ansonsten berechnen wir eine Auftragspauschale von CHF 30.00 pro Person, maximal CHF 120.00 pro Rechnung. Bei getrennten Rechnungen mehrerer Reisenden, auch online, erheben wir die Auftragspauschale von CHF 30.00.
Obgleich wir keine Tischreservationen bestätigen können, leiten wir Ihre Wünsche gerne an das Schiff weiter. Dafür machen Sie einen Vermerk in die Rubrik «Kundenwunsch/Bemerkungen» am Schluss des Buchungsprozesses.
Ja. Unser Mittelthurgau-Ticketservice bucht gerne Ihre An-/Rückreise per Bahn oder Flug für Sie. Auch organisieren wir gerne Ihre Hotelübernachtungen weltweit vor/nach ihrer Reise. Zu den europäischen Häfen und Anlegestellen ist – insbesondere auf unseren begleiteten Schiffsreisen die Anreise mit unseren Reisebussen inkludiert.
Gerne buchen wir für Sie unser Partnerhotel in der Nähe unseres Bus-Terminals Baden-Rütihof oder am Flughafen Zürich zum Vorzugspreis.
Sie erhalten den Excellence-Clubbonus (der Betrag ist bei jeder Reise aufgeführt) plus viele weitere Vorzüge und Privilegien – auch an Bord von Excellence Cruises.
Information für eingeschränkt mobile Personen und Rollstuhlfahrer/innen:
Buszugang: An- und Rückreise, Landtouren. Die Reise mit unseren Bussen bedingt das selbständige Ein- und Aussteigen. Unsere Reisebusse sind nicht rollstuhlgerecht/barrierefrei.
Schiffszugang Hochseeschiffe: Je nach Grösse und Infrastruktur der Schiffe ist das Reisen mit eingeschränkter Mobilität möglich sowie Barrierefreiheit ganz/teilweise gegeben.
Schiffszugang Flussschiffe: An den meisten Häfen erfolgt der Zugang über eine Passerelle (Gangway), die von den Gästen selbständig passiert werden muss. Bei hohem Schiffsverkehrsaufkommen an den Häfen legen häufig zwei oder mehr Schiffe nebeneinander an. Gegebenenfalls erfolgt in diesem Fall der Ein-/Ausstieg über andere Schiffe und/oder via Sonnendeck. Dabei sind Treppen zu überwinden. Wichtig: nicht alle Schiffe verfügen über einen Lift bzw. über Lifts zu allen Decks.
Bitte prüfen Sie vor der Buchung mit uns, ob eine Reise Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllt.
Sofern nicht anders vermerkt gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen von Reisebüro Mittelthurgau. Bei einigen Veranstaltern/Reedereien kommen andere Vertrags-/Annullationsbedingungen zur Anwendung. Auf diese weisen wir auf der Reisebestätigung hin.
Reisevorbereitung, Zahlung
Die Registrierung aller Passagiere im Schiffsmanifest ist obligatorisch. Sie stellt eine reibungslose Abwicklung gegenüber den Hafen-, Zoll- und Grenzbehörden sicher und dient zusätzlich Ihrer Sicherheit. Die Daten übermitteln Sie an uns mit einem Online-Formular – es funktioniert wie ein Online Check-in. Den Link zum Bordmanifest mit Anleitung zur Registrierung erhalten Sie rechtzeitig von uns. Wir behandeln Ihre Angaben streng vertraulich. Wir dürfen Ihre Reisedokumente nicht ohne Ihre übermittelten Passagierdaten an Sie versenden.
Die Einreisebestimmungen teilen wir Ihnen mit der Reisebestätigung mit. Ausführliche Informationen zu den Reiseländern finden Sie hier. Bitte prüfen Sie mit Erhalt Ihrer Bestätigung, ob Ihr Vor- und Nachname, mit dem im maschinenlesbaren Teil Ihres Reisedokuments übereinstimmt. Beachten Sie, dass schon eine kleine Abweichung eine Änderung darstellt, die Gebühren (pro Person und Strecke) zur Folge haben kann. Empfehlung: Führen Sie Ihr Ausweisdokument oder eine Kopie oder ein Foto auf Ihrem Mobiltelefon während der ganzen Reise bei sich.
Ob Ihr Reiseland ein Einreise-Visum fordert, erfahren Sie mit Ihrer Reisebestätigung und hier im Kapitel Pass- und Visabestimmungen. Unser Mittelthurgau-Visaservice organisiert für Sie die Einholung Ihres Visums.
Für einige Reiseländer sind Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben. In der Länderinfo finden Sie ausführliche Informationen. Oder Sie erkundigen Sie sich bei der Schweizerischen Fachgesellschaft für Tropen- und Reisemedizin.
Wir empfangen Sie an bis zu zehn Schweizer Einsteigeorten.
Wenn Sie mit Ihrem Auto zum Einsteigeort reisen, stehen Ihnen unsere Terminals für sicheres und günstiges Parken zur Verfügung.
Im Bus ist für jedes Kind ein eigener Sitzplatz vorgesehen. Für Ihr Kleinkind bis vier Jahre muss ein obligatorischer sicherheits- und altersgerechter Kindersitz mitgeführt werden.
Wir nehmen als Reisegepäck in unseren Reisebussen einen Koffer und ein Handgepäckstück oder einen Tagesrucksack entgegen.
Was wir nicht transportieren: E-Scooter, Elektromobile, Sauerstoffflaschen, E-Rollstühle, auch nicht in faltbarer Ausführung.
Neben einer Annullationskostenversicherung empfehlen wir, Ihren persönlichen Reise- und Krankenversicherungsschutz im Ausland zu prüfen. Eine Jahresversicherung deckt viele Ereignisse ab. Die Versicherung müssen Sie vor Reiseantritt abschliessen. Mehr dazu hier.
Informieren Sie uns darüber bitte schriftlich. Sie erhalten daraufhin eine Annullationsrechnung gemäss unserer Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen. Eine Annullationskostenversicherung deckt Stornokosten im Krankheitsfall und anderen Ereignissen. Dafür senden Sie die Annullationsrechnung mit Bestätigung/Rechnung und dem Arztzeugnis an Ihre Reiseversicherung.
Auszug aus den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen
3.2. Annullationen
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Bis 120 Tage vor Abreise: 5% |
Bearbeitungsgebühren sind nicht durch eine Annullationskostenversicherung gedeckt.
Die Versicherung müssen Sie vor Reiseantritt abschliessen.
Ihr Reisearrangement können Sie per Überweisung, mit Visa oder Mastercard bezahlen. Kreditkartendaten werden bei uns grundsätzlich nie gespeichert. Für Ihre Kreditkatenzahlung senden wir Ihnen einen Zahlungslink zu. Auch die Zahlung mit Reka ist möglich. Sie können Reka-Checks für die Hälfte Ihres Rechnungsbetrags, maximal Fr. 500.00 pro Person, verwenden. Bitte senden Sie uns die Reka-Checks eingeschrieben und mit Angabe Ihrer Buchungsnummer zu oder überweisen Sie Ihre Zahlung über Reka-Pay.
Ja. Unser Unternehmen ist Mitglied der Stiftung Gesetzlicher Garantiefonds der Schweizer Reisebranche (Garantiefonds). Ihr Reise-Arrangement unterliegt damit der Kundengeld-Absicherung. Mehr dazu auf garantiefonds.ch.
So lösen Sie Ihren Gutschein ein: Gutscheine neueren Datums können Sie ganz einfach während des Buchungsvorgangs einlösen, indem Sie den neunstelligen Gutscheincode online eingeben.
Haben Sie einen anderen Gutschein? Senden Sie uns diesen bitte im Original und unter Angabe Ihrer Buchungsnummer per Post zu. Wir ziehen den Gutscheinwert direkt ab und lassen Ihnen eine aktualisierte Rechnung zukommen.
Die Anzahlung, in der Regel in Höhe von 20% des Arrangementpreises, ist zahlbar innert 10 Tagen nach Rechnungserhalt. Bei Sonderaktionen kann die Anzahlung höher sein. Die Restzahlung des Arrangementpreises ist 1 Monat vor Abreise fällig. Änderungen dieser Regelung bleiben vorbehalten.
Ihre Reiseunterlagen mit allen Informationen, Zeitplänen, Daten erhalten Sie nach Zahlungseingang in der Regel ca. 10–14 Tage vor Reisebeginn per Post sowie bei Kurzreisen per Mail. Gäste mit Wohnsitz im Ausland erhalten ihre Unterlagen per Mail.
Auf der Reise – an Bord
Behördlichen Vorgaben folgend, ist weder Geldbezug noch -wechsel an Bord möglich.
An Bord von grossen Hochseeschiffen gibt es in der Regel eine/n Arzt/Ärztin. Auf kleineren Schiffen und auf Flussschiffen werden Ärzte im Notfall auf das Schiff bestellt.
Wir empfehlen Ihnen tagsüber bequeme, sportliche Kleidung. Sie sollen sich in Ihren Ferien in erster Linie wohl fühlen. Wir bitten Sie jedoch, die öffentlichen Räume und das Restaurant nicht in Badekleidung zu betreten.
Am Abend empfehlen wir im Restaurant sportlich-elegante Kleidung. Auf fast allen Schiffsreisen gibt es festliche Abendveranstaltungen (Kapitänsdinner, Willkommens-/Abschiedsdinner, Galadinner), bei denen um festliche Kleidung (formell: festlich-elegant) gebeten wird (Herren mit Jackett, mit/ohne Krawatte).
Bei Flussschiffen ist in der Regel das Rauchen auf dem Sonnendeck und den Aussengalerien gestattet. In den Innenbereichen, d.h. Kabinen, Restaurants, Gängen, Aufzügen, etc. herrscht generelles Rauchverbot. Auf einigen grossen Hochseeschiffen gibt es Smoking Lounges oder -Bars.
Ja, grundsätzlich ist es am einfachsten die Bordrechnung mit Kreditkarte zu begleichen. Alle gängigen Kreditkarten werden auf den meisten Schiffen akzeptiert. Genauere Informationen dazu finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.
In Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten auf Flussreisen und Kreuzfahrten ist es üblich, dem Schiffspersonal ein Trinkgeld zukommen zu lassen. Trinkgelder sind – sofern nicht anders vermerkt – nicht inbegriffen.
Pro Person dürfen folgende Mengen zollfrei in die Schweiz eingeführt werden (Stand Mai 2026):
Fleischwaren: 1 kg
Alkoholika: 5 Liter bis 18%, 1 Liter über 18% (Gin, Whisky etc.)
Tabak: 250 Stück/Gramm Zigaretten oder Tabak
Geschenke: bis zum Wert von CHF 150.00
Aktuelle Regelungen auf ch.ch/de/zoll/einkaufstourismus
Nach der Reise
Weil wir uns kontinuierlich verbessern wollen, legen wir grossen Wert auf Ihre Einschätzung. Nach Ihrer Reise senden wir Ihnen per Mail unseren Qualitätsfragebogen.
Sie können uns auch eine Bewertung in den Google-Rezensionen schreiben oder uns auf Facebook bewerten. Freundlichen Dank – Ihre Erfahrung ist wertvoll für uns.
Wir geben unser Bestes, damit Sie Ihre vergessenen/verlorenen Gegenstände zurückerhalten und recherchieren für Sie bei unseren Kolleginnen und Kollegen und ggfls. bei Partnerunternehmen. Senden Sie uns eine E-Mail an info@mittelthurgau.ch oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter +41 71 626 85 85.
Allgemeine Fragen
Das Reisebüro Mittelthurgau ist im Besitz der Aargauer Unternehmerfamilie Twerenbold und Teil der Twerenbold Reisen Gruppe. Das Unternehmen wurde im Jahr 1895 gegründet und wird heute in vierter Familiengeneration geführt von Karim Twerenbold. Mehr dazu hier.
Die Reederei von Excellence Cruises betreibt 10 Schiffe auf europäischen Flüssen und ist – wie das Reisebüro Mittelthurgau – Teil der Twerenbold Reisen Gruppe, die sich im Privatbesitz der Aargauer Unternehmerfamilie Twerenbold befindet. Das Unternehmen wurde im Jahr 1895 gegründet und wird heute als eines der ältesten Touristikfirmen der Schweiz in vierter Familiengeneration geführt. Bis auf die Excellence Royal und die Excellence Baroness befinden sich alle Schiffe im Besitz der Schweizer Familienreederei Twerenbold.
Als Mitglied im Excellence Reiseclub der Twerenbold Reisen Gruppe profitieren Sie von einem vielfältigen Bonusprogramm. Es erwarten Sie Rabatte, Vorzugsangebote und Travel-Accessoires. Sie parken gratis in unseren Reiseterminals, zahlen weder Auftragspauschale noch Bearbeitungsgebühren, erhalten den Bonusrabatt auf jede Excellence-Reise, einen gratis Wäscheservice an Bord und mehr. Mehr darüber und wie Sie sogar ohne Kosten Mitglied werden.
Änderungen/Verzögerungen in Reiseverlauf, Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Programm der Landtouren können eintreten und bleiben vorbehalten. Gründe dafür können z.B. sein: unvorhergesehene klimatische oder technische Ereignisse, Flusspegelveränderungen, Eis-/Gezeitensituation, behördliche Vorgaben, Lotsenverfügbarkeit der Hafenmeistereien, Schleusenbetriebsstörungen, verkehrsbedingte Verzögerungen/Wartezeiten, etc. Solche Ereignisse können Änderungen im Reiseprogramm zur Folge haben, die nicht zu Erstattungen berechtigen. Siehe auch mittelthurghau.ch/avrb
Flussreisen: Veränderungen von Flussläufen/Pegelständen machen es unter Umständen nötig, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen, um eine unpassierbare Flussstrecke zu überwinden. Niedrige Brücken, Schleusen, etc. machen auf einigen Flusspassagen Vorkehrungen notwendig, die Ihrer Sicherheit dienen. So muss möglicherweise die Benutzung des Sonnendecks einschränkt oder vorübergehend geschlossen werden.
Elbe und Oder. Diese Flüsse haben einen naturbelassenen Flusslauf. Der nicht regulierte Lauf der beiden Flüsse machen Hoch- und Niedrigwasser wahrscheinlicher als auf befestigten Flüssen. Für das Landprogramm kann gegebenenfalls ein anderes Transportmittel eingesetzt und/oder Hotelübernachtung/en notwendig werden.
Saône. Niedrige Brücken in Lyon überspannen den Fluss des naturbelassenen Flusses. Diese können bei Hochwasser nicht passiert werden, was zu Änderungen im Fahrplan und Programm führt.
Mekong. Bei Niedrigwasser (meist zwischen Dezember und Juni) erfolgt die Ein- bzw. Ausschiffung nicht in Siem Reap, sondern mit leicht geändertem Programm in Kampong Cham. Die Flusspassage über den Tonle Sap See entfällt.
Unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, den aktuell bekannten Treibstoffzuschlägen sowie – bei Flugreisen – den aktuellen Flughafen- und Sicherheitstaxen.
Wichtig: Erhöhung von Treibstoffpreisen, Taxen und Gebühren, etc. bleiben vorbehalten.
Notfallnummer während der Geschäftszeit
Montag – Freitag 08:30 – 17:30 Uhr T + 41 71 626 85 85
Notfallnummer ausserhalb der Geschäftszeit
Bei Abreise mit dem Bus: T +41 56 484 84 54
Bei Abreise per Flug: T +41 79 373 70 73
Technische Anlagen für den Schiffs- und Hotelleriebetrieb verursachen trotz moderner Technik und Bauweise schiffstypische Geräusche, bspw. von Motor, Klimaanlage, Lüftung, etc. Diese können an verschiedenen Orten auf dem Schiff wahrnehmbar sein und werden – abhängig vom individuellen Empfinden – von den meisten Personen nach kurzer Zeit als nicht oder kaum störend wahrgenommen.
Rund um die Flugreise
Flugumbuchungen sind – sofern möglich – in der Regel nur gegen Gebühr möglich.
Ihre Flüge werden sorgfältig geplant und bei renommierten Fluggesellschaften gebucht. Dabei berücksichtigen wir die verfügbaren Flugpläne sowie bei Umsteigeverbindungen ausreichend abgestimmte Umsteigezeiten.
Die vor Ausstellung Ihrer Reiseunterlagen angegebenen Flugzeiten sind unverbindlich, da Fluggesellschaften jederzeit Änderungen vornehmen können. Auf solche Anpassungen haben wir keinen Einfluss
Buchungsnummer (Buchungscode): Die Buchungsnummer identifiziert Ihre gesamte Buchung. Sie gilt für alle Flüge Ihrer Reise sowie gegebenenfalls für mehrere Personen, die gemeinsam unter derselben Buchung reisen.
Ticketnummer: Die Ticketnummer ist eine 13-stellige Nummer, die mit dem Airline-Code beginnt (z. B. 724 für Swiss). Sie wird für jede reisende Person und jedes ausgestellte Ticket individuell vergeben.
Für internationale Flüge benötigen Sie grundsätzlich folgende Dokumente, damit Ihre Reise reibungslos verläuft.
Bewahren Sie alle wichtigen Reisedokumente sowohl digital als auch in Papierform auf. So sind Sie auch im Falle eines Verlusts oder technischer Probleme bestens vorbereitet.
Reisepass / Identitätskarte:
Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihre Identitätskarte gültig ist.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für die rechtzeitige Beschaffung und Überprüfung der notwendigen Reisepapiere persönlich verantwortlich sind.
Flugticket:
Führen Sie Ihr Flugticket bzw. Ihre elektronische Buchungsbestätigung (E-Ticket) entweder digital auf Ihrem Smartphone oder ausgedruckt mit.
Eine Sitzplatzreservation ist – mit wenigen Ausnahmen – gegen Gebühr möglich und abhängig von der jeweiligen Fluggesellschaft.
Bei Gruppenreisen kann eine Sitzplatzreservation in der Regel ab vier Wochen vor Abreise vorgenommen werden. Für individuelle Anfragen prüfen wir gerne die Möglichkeiten und bitten Sie, uns telefonisch zu kontaktieren.
Aus Sicherheits- oder operativen Gründen können Fluggesellschaften keine bestimmten Sitzplätze garantieren – auch nicht bei einer im Voraus vorgenommenen, kostenpflichtigen Sitzplatzreservation. Die Fluggesellschaften bemühen sich jedoch, Passagierwünsche bestmöglich zu berücksichtigen.
Möchten Sie Ihr Gepäck nicht selbst zum Flughafen transportieren? In der Schweiz stehen verschiedene Gepäcktransport- und Kurierdienste zur Verfügung, die Ihr Gepäck bequem von Ihrem Wohnort zum Flughafen oder direkt an Ihr Reiseziel befördern.
Informieren Sie sich rechtzeitig über die verfügbaren Angebote, Transportfristen und Kosten direkt auf der Website des jeweiligen Anbieters.
Die Gepäckbestimmungen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Website Ihrer Airline über die für Ihren Flug geltenden Bestimmungen.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die geltenden Bestimmungen, welche Gegenstände im Handgepäck erlaubt sind. Informationen finden Sie auf der Website des jeweiligen Flughafens oder unter den offiziellen Hinweisen zur Sicherheitskontrolle.
Bitte nehmen Sie Ihre Medikamente in ausreichender Menge für die gesamte Reisedauer mit. Wir empfehlen zusätzlich:
- eine Kopie des Rezepts
- die Medikamente im Handgepäck zu transportieren
- So sind Sie auch bei Verspätungen oder unvorhergesehenen Ereignissen bestens vorbereitet.
Der Online Check-in ist bei den meisten Fluggesellschaften Standard und in der Regel ab 23 Stunden vor Abflug möglich.
Halten Sie hierfür Ihre Ticketnummer, den Nachnamen der reisenden Person sowie – falls erforderlich – Ihren Reisepass bereit. Nach dem Check-in erhalten Sie Ihre Bordkarte digital. Diese können Sie auf Ihrem Smartphone speichern oder ausdrucken.
Sollte der Online Check-in nicht funktionieren, kann dies folgende Gründe haben:
- Es liegt ein vorübergehendes technisches Problem vor. Bitte versuchen Sie es später erneut.
- Ihr Flug wird von einer Partnerfluggesellschaft (Codeshare-Flug) durchgeführt. In diesem Fall erfolgt das Check-in über die Website der ausführenden Fluggesellschaft.
- Für Ihren Flug ist kein Online Check-in verfügbar.
- Ist ein Online Check-in nicht möglich, checken Sie bitte rechtzeitig am Flughafen ein.
Wenn Sie Ihren Flug stornieren müssen, kontaktieren Sie bitte so rasch wie möglich unser Team. Ausserhalb unserer Öffnungszeiten steht Ihnen unser Pikettdienst zur Verfügung.
Flugverspätungen sind ärgerlich, kommen jedoch gelegentlich vor. Informieren Sie sich in einem solchen Fall zuerst über die voraussichtliche Abflugzeit und den Grund der Verspätung.
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Änderungen zu informieren und Ihnen bei längeren Wartezeiten gegebenenfalls Verpflegung oder eine Unterkunft bereitzustellen.
Ab einer Verspätung von drei Stunden oder mehr kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen, insbesondere bei Flügen innerhalb der EU oder ab EU-Flughäfen.
Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und bewahren Sie alle relevanten Belege auf.
Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich umgehend an den Schalter oder den Kundenservice der Fluggesellschaft.
Haben Sie einen Anschlussflug verpasst und wurden alle Flüge auf einem Ticket gebucht, sorgt die Fluggesellschaft in der Regel für eine Umbuchung. Bei separat gebuchten Tickets tragen Sie das Risiko einer verpassten Verbindung selbst.
Haben Sie Ihren Flug selbst verschuldet verpasst (z. B. wegen einer verspäteten Anreise zum Flughafen), besteht in der Regel kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung. Ist die Fluggesellschaft verantwortlich, beispielsweise aufgrund eines verspäteten Zubringerflugs, gelten je nach Situation entsprechende Ansprüche.
Reiseversicherung
Prüfen Sie, ob Ihre Reiseversicherung Leistungen bei einem verpassten Flug («Missed Flight») abdeckt.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Flug ohne vorherige Stornierung nicht antreten («No-Show»), kann Ihr Ticket ganz oder teilweise verfallen.
Wird Ihr Flug ausserhalb unserer Büroöffnungszeiten oder am Wochenende, wenige Stunden vor dem geplanten Abflug, annulliert, verschoben oder erheblich verspätet, bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
- Befolgen Sie die Anweisungen der Fluggesellschaft.
- Begeben Sie sich umgehend und zwingend an den Schalter der betroffenen Fluggesellschaft am Flughafen.
- Prüfen Sie Alternativen (Umbuchung, Ersatzflug oder andere Lösungen) direkt mit der Fluggesellschaft.
Unser Pikettdienst steht Ihnen in dieser Situation gerne beratend zur Seite. Bitte beachten Sie jedoch, dass kurzfristige Umbuchungen, Flugänderungen sowie die Auswahl und Bestätigung von Alternativen ausschliesslich durch die Fluggesellschaft vorgenommen werden können. Aus diesem Grund ist die persönliche Kontaktaufnahme mit der Airline am Flughafen unerlässlich.
Wir empfehlen Ihnen zudem, sämtliche Mitteilungen der Fluggesellschaft (SMS, E-Mail oder App) regelmässig zu überprüfen und allfällige Belege oder Bestätigungen aufzubewahren.
Wenn Ihr Gepäck nicht am Zielort ankommt, melden Sie sich bitte umgehend am Lost-&-Found-Schalter und lassen Sie einen Property Irregularity Report (PIR) erstellen.
Der Gepäckverlust muss innerhalb von 21 Tagen (bei Verspätung) bzw. 7 Tagen (bei Verlust oder Beschädigung) schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden.
- Sofortmeldung: Melden Sie den Verlust unbedingt vor Verlassen des Sicherheitsbereichs am Flughafen.
- PIR-Formular: Der Property Irregularity Report (PIR) ist die Grundlage für alle weiteren Ansprüche.
- Ersatzkäufe: Bei verspätetem Gepäck können notwendige Artikel (z. B. Hygieneartikel oder Kleidung) gekauft werden. Bewahren Sie die Quittungen auf.
- Nachweis: Dokumentieren Sie Inhalt und Wert Ihres Gepäcks idealerweise bereits vor der Reise (z. B. mit Fotos).
- Fristen: Nach 21 Tagen gilt das Gepäck in der Regel als endgültig verloren.
- Haftung: Wertsachen wie Schmuck oder elektronische Geräte sind häufig von der Haftung ausgeschlossen.
- Versicherung: Eine Reisegepäckversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten.
Rund um die Zugreise
Unsere internationalen Bahntickets werden über einen spezialisierten Drittanbieter gebucht. Aus technischen und vertraglichen Gründen können wir Bahntickets grundsätzlich nur bis bzw. ab der Schweizer Grenze ausstellen.
Bei Verspätungen oder Zugausfällen während der Reise ist grundsätzlich das jeweilige Bahnunternehmen (z. B. SNCF oder ÖBB) zuständig.
Bitte wenden Sie sich direkt an:
- den Serviceschalter am Bahnhof
- das Zugpersonal
- oder den Kundenservice der jeweiligen Bahngesellschaft.
Ausserhalb unserer Büroöffnungszeiten steht Ihnen zudem unser Pikettdienst unterstützend zur Seite. Bitte beachten Sie jedoch, dass operative Entscheide wie Umbuchungen oder Ticketänderungen ausschliesslich durch die zuständige Bahngesellschaft erfolgen können.
Umbuchungen und Stornierungen richten sich nach den Tarifbedingungen des gebuchten Tickets. Die geltenden Storno- und Umbuchungsbedingungen entnehmen Sie bitte Ihrer Buchungsbestätigung bzw. Rechnung.
Unsere Bahntickets werden über einen Drittanbieter ausgestellt, deshalb sind kurzfristige Änderungen nicht möglich.
Insbesondere ausserhalb der Bürozeiten können wir keine Ticketänderungen oder Umbuchungen vorgenommen werden.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an unseren Pikettdienst oder direkt an das Personal der jeweiligen Bahngesellschaft.
Ob eine kostenlose Weiterreise möglich ist, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Tarifart
- ob die gesamte Reise auf einem Ticket ausgestellt wurde
- den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Bahngesellschaft
Vor Ort entscheidet die Bahngesellschaft über eine Umbuchung.
Bei Zugausfällen informiert die Bahngesellschaft über mögliche Alternativen. Je nach Situation erfolgt:
- Umbuchung auf den nächsten Zug
- Ersatzverkehr
- oder eine andere Transportlösung.
Mögliche Entschädigungen richten sich ausschliesslich nach den Bestimmungen der jeweiligen Bahngesellschaft sowie der europäischen Fahrgastrechte.
Ein Anspruch besteht nicht automatisch.
Ja. Bei internationalen Zügen (z. B. TGV, Railjet oder Nightjet) ist eine Sitzplatzreservation obligatorisch.
Ticket und Sitzplatzreservation werden gleichzeitig ausgestellt und in einem gemeinsamen Dokument ausgewiesen.
Möchten mehrere Personen zusammensitzen, müssen sämtliche Tickets für alle Reisenden gleichzeitig in einer Buchung ausgestellt werden. Nur so kann das Reservierungssystem zusammenhängende bzw. nebeneinanderliegende Sitzplätze automatisch zuweisen. Bitte beachten Sie, dass eine spätere Zusammenführung von separat gebuchten Tickets nicht möglich ist und zusammenhängende Sitzplätze nicht garantiert werden können.
Streiks können insbesondere in Frankreich kurzfristig zu Zugausfällen oder Fahrplanänderungen führen.
Die Bahngesellschaft informiert über Ersatzlösungen. Kurzfristige Änderungen können durch uns nicht vorgenommen werden.
Nur wenn dies gemäss den Tarifbedingungen erlaubt ist oder die Bahngesellschaft dies im Störungsfall ausdrücklich genehmigt.
Unser Pikettdienst versucht Sie gut möglichst zu unterstützen.
Operative Entscheide wie Umbuchungen, Ersatzverbindungen oder Ticketänderungen können jedoch ausschliesslich durch die zuständige Bahngesellschaft oder den Drittanbieter erfolgen.
- TGV-Züge sind reservierungspflichtig.
- Nach Abfahrt verfällt bei vielen Tarifen die Reservation.
- Bei Zugausfällen entscheidet die SNCF über die Ersatzbeförderung.
- Streiks können kurzfristig Auswirkungen auf den Fahrplan haben.